AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen per 01.07.2008 (Download als PDF)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte der codeon communications GmbH (im Folgenden kurz als “codeon” bezeichnet) mit Kunden (im Folgenden kurz als “Kunde” bezeichnet). Spätestens mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen von codeon gelten die AGB als anerkannt. AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen von codeon nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Änderungen oder Ergänzungen zu, sowie Abweichungen von den AGB oder den besonderen Vereinbarungen über jeden einzelnen Geschäftsfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch codeon.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von codeon schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
3. Lieferung und Installation von standardisierten oder individuell zu erstellenden Programmen
a) Standardsoftware
Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, dürfen die gelieferten Produkte nur jeweils gleichzeitig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sofern die Installation der bestellten Software vertragsgegenständlich ist, geht die Gefahr an dieser mit Absolvierung eines von codeon vorgegebenen erfolgreichen Abnahmetests auf den Kunden über. Im Fall des bloßen Verkaufs ohne Installationspflicht geht die Software bereits mit Übergabe, im Fall des Versendungskaufes bereits mit dem Versenden und im Fall des Online-Kaufes über das Internet mit gleichzeitigem Download im Zeitpunkt des Abschlusses des Downloadvorganges auf den Kunden über.
b) Individualsoftware
Die Erstellung von Individualsoftware erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Weiters ist der Kunde verpflichtet, praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und kostenlos codeon zur Verfügung zu stellen. Die Sicherung der Echtdaten auf der Anlage, wo die Tests stattfinden, obliegt dem Kunden.
Nach Analyse der Anforderungen bzw. Problemstellungen wird ein Lösungsvorschlag von codeon unterbreitet, für den ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt zu leisten ist. codeon gestaltet auf Wunsch und Kosten des Kunden ein Pflichtenheft, in dem die wechselseitigen Vorstellungen aufzunehmen sind. Dieses ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungswünsche des Kunden können zu Termin- und Preisveränderungen führen.
Sollte sich im Laufe der Arbeiten zur Erstellung der Individualsoftware herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, so ist codeon verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. In einem solchen Fall sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei die codeon bis dahin entstandenen Kosten vom Kunden zu ersetzen sind.
Die Software von codeon läuft auf/mit der jeweils konkret vereinbarten Hardware und den konkret vereinbarten Betriebssystemen. Individualsoftware gilt als abgenommen, wenn ein vereinbarter, von codeon vorgegebener Abnahmetest erfolgreich durchgeführt worden ist. Wird die Durchführung eines solchen Abnahmetests vom Kunden verweigert, gilt die Software gleichfalls als abgenommen, ebenso mit Beginn einer wie auch immer gearteten kommerziellen Nutzung der Software durch den Kunden. Ist kein Abnahmetest durchzuführen, gilt die Software in dem Zeitpunkt als abgenommen, in dem codeon den Kunden von der Fertigstellung der Installation bzw der Auftragsfertigstellung verständigt.
4. Lieferung
codeon ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können allerdings nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von codeon angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von codeon nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von codeon führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Eigentumsvorbehalt/Vorbehalt der Lizenz
codeon bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises das Eigentum am Kaufgegenstand vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn alle aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vom Kunden zu berichtigenden Forderungen an codeon einschließlich allfälliger Zinsen, Verzugszinsen sowie Kosten gemäß Punkt 8 bezahlt sind.
6. Urheberrechte und Nutzung
Alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den vereinbarten Leistungen, insbesondere an den erstellten Computerprogrammen (§ 40a Abs 2 UrhG) stehen ausschließlich codeon bzw. deren Lizenzgeber zu. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts (vgl. Punkt 8 ) an der Individual-Software ein einfaches Nutzungsrecht (Wertnutzungsbewilligung) im folgenden Umfang: Die Software darf nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen verwendet werden. An allen für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen und Vorgaben des Kunden erwirbt codeon eine nicht exklusive, sachlich und örtlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung. Der Rechteerwerb an Standardsoftware richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
Unbeschadet des Rechts der Dekompilierung gemäß § 40e UrhG dürfen Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige, der Identifikation des Programms oder Programmpaketes dienende Merkmale unter keinen Umständen entfernt oder verändert werden.
7. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von codeon ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von codeon liegen, entbinden codeon von ihrer Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
Stornierungen durch den Kunden außerhalb der zuvor genannten Gründe sind nur mit schriftlicher Zustimmung von codeon möglich. Ist codeon mit einer Stornierung einverstanden, so hat codeon das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Preise, Zahlung, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in EURO, bzw. in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Zahlungsmittel, ohne Umsatzsteuer, wenn nichts anderes angegeben ist. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die von codeon gelegten Honorarnoten und Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind prompt ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, falls nichts anderes vereinbart ist, und spesenfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist codeon berechtigt, Teillieferungen bzw. -leistungen zu erbringen und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch codeon. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen codeon, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht auch, wenn der Kaufgegenstand übergeben und der Kaufpreis gestundet ist. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist codeon berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und den gesamten offenen Betrag einzufordern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn diese wurden von codeon schriftlich anerkannt oder dem Kunden rechtskräftig gerichtlich zugesprochen. Allfällige Vertragsgebühren sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde, die zulässigen Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eines anderen Inkassoinstitutes sowie alle weiteren Rechtsverfolgungskosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu vergüten.
9. Gewährleistung
Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung des Vertragsgegenstandes und Vornahme einer schriftlichen Mängelrüge bei sonstigem Verlust der Ansprüche verpflichtet. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde codeon alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderliche Maßnahmen ermöglicht. codeon hat schon bei der ersten Mängelrüge des Kunden das Recht, den Kunden durch Austausch gleicher Geräte oder Geräteteile zufriedenzustellen. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von codeon gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch codeon. Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt des weiteren, wenn er selbst, seine Leute oder Dritte vor Ablauf einer codeon gesetzten angemessenen Frist Arbeiten an gelieferten Geräten, von codeon mitgelieferter Software oder Teilen davon durchgeführt hat oder durchführen lässt. Dieser Ausschluss der Gewährleistung tritt auch ein, wenn der Kunde an gelieferten Geräten oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. codeon kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der den bei der Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen widerspricht oder der Kunde den Aufstellungsort der Geräte in einer Art und Weise ändert, dass der neue Aufstellungsort nicht den Grundlagen des Vertrages entspricht. Ferner übernimmt codeon keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiters, wenn gekaufte Hardware in ihrer Gesamtheit oder Teile derselben innerhalb der in diesen AGB vereinbarten Gewährleistungsfrist ohne vorangegangene Mitteilung an codeon an einen Dritten weiterveräußert wird. codeon kann bei Mitteilung der Verkaufsabsicht durch den Kunden das Erlöschen der ihn treffenden Gewährleistungsverpflichtung erklären, wenn durch diese Weiterveräußerung die Gewährleistungsverpflichtung in einer für codeon unzumutbaren Art und Weise erschwert wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Weiterveräußerung unter Umständen oder Voraussetzungen erfolgt, welche codeon in unüblichem Ausmaß belastet oder überhaupt rechtlich unzulässig ist.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, so beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Gefahrenübergang auf den Kunden, spätestens jedoch ab Übergabe. Das Recht des Kunden, nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung zu fordern, gilt als einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn, dass mehr als drei Verbesserungs- bzw. Nachtragsversuche durch codeon bzw. Lieferanten fehlgeschlagen sind. Ein Anspruch auf den besonderen Rückgriff nach § 933b ABGB wird ebenfalls einvernehmlich ausgeschlossen.
10. Haftung, Schadenersatz
codeon haftet für Schäden nur, sofern ihr vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch codeon kann der Kunde jedoch nur innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem ihm der Haftungsgrund bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten und Datenverlust, nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen codeon ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11. Mitarbeiter
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sofern von den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, werden sie jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten, mit dem Verstoß fälligen und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Das Recht des verletzten Vertragspartners einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Verpflichtung des verstoßenden Vertragspartners trotz Zahlung des Schadenersatzes die Beschäftigung des abgeworbenen Mitarbeiters zu unterlassen.
12. Source-Codes
Sofern nicht anders vereinbart, gehört der Source-Code nicht zum Leistungsumfang. Ist im Einzelfall die Übergabe desselben vereinbart, so ist der Kunde nicht berechtigt, Änderungen oder Erweiterungen an den Arbeitsergebnissen und Software-Produkten herzustellen.
13. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
14. Schlussbestimmungen
Soweit nichts anderes vereinbart bzw. gesetzlich unzulässig, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von codeon als vereinbart. Für den Verkauf und Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht